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Beschwerden beim PKV-Ombudsmann
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Mit welchen Themen wandten sich Versicherte an den PKV-Ombudsmann? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts 2020.
Der PKV-Ombudsmann ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die dabei helfen soll, Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen zu klären. In seinem Tätigkeitsbericht 2020 geht der Ombudsmann auf die statistischen Besonderheiten ein. Und die geben Anlass zur Freude. Denn im Corona-Krisen-Jahr 2020 gab es weniger Beschwerdefälle als im Vorjahr. Erreichten den PKV-Ombudsmann 2019 noch 5.953 Beschwerden, waren es 2020 „nur“ 5.906. Weniger Beschwerden gab es nur 2009, als das Ombudsmannverfahren im PKV-Bereich eingeführt wurde.
„Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann (…) zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent“, schreibt PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann.
Doch worüber beschwerten sich die Versicherten am häufigsten? Das zeigt die Auswertung des Tätigkeitsberichts. Von den 5.906 Beschwerden bezogen sich 3.849 auf die Krankenvollversicherung. Dabei ging es um:
Gebührenstreitigkeiten (861 Fälle; entspricht 22,4 Prozent der PKV-Beschwerden)
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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