Mit der Umstellung auf die Winterzeit jedes Jahr Ende Oktober beginnt auch die Hauptsaison für Einbrüche. Dunkelheit, Abwesenheit und ungesicherte Türen machen es Tätern leicht – einfache Maßnahmen können helfen.
Mit der Winterzeit beginnt die dunkle Jahreszeit – und damit steigt das Risiko von Wohnungseinbrüchen deutlich. 2024 registrierten die Versicherer rund 90.000 Fälle mit einem Gesamtschaden von 350 Millionen Euro. Damit lagen die Schäden um etwa 20 Millionen Euro höher als im Jahr zuvor.
Einbrecher nutzen die frühe Dämmerung gezielt aus. Besonders in den Abendstunden zwischen 16 und 21 Uhr häufen sich sogenannte Dämmerungseinbrüche. Nach einem deutlichen Rückgang während der Corona-Jahre steigen die Fallzahlen seit 2021 wieder an.
Experten raten, die eigene Wohnung mechanisch zu sichern – etwa mit stabilen Tür- und Fensterschlössern oder Querriegeln. Ergänzend kann elektronische Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen zusätzlichen Schutz bieten. Auch Bewegungsmelder und Außenbeleuchtung schrecken potenzielle Täter ab.
Wichtig ist zudem ein wachsames Umfeld: Aufmerksame Nachbarn und diskreter Umgang mit Urlaubsinformationen in sozialen Medien verringern das Risiko erheblich. Wertgegenstände sollten dokumentiert und mit Seriennummern versehen sein, um eine spätere Wiederbeschaffung zu erleichtern.
Regelmäßige Sicherheitschecks und eine passende Hausratversicherung sorgen dafür, dass Schäden im Ernstfall schnell reguliert werden können – und das eigene Zuhause auch in der dunklen Jahreszeit gut geschützt bleibt.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: