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(Wohnungsbau-)Prämie fürs Eigenheim
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Viele Menschen hegen den Wunsch, in ihren eigenen vier Wänden zu leben. In den kommenden Jahren beabsichtigt jeder sechste Deutsche (18 Prozent), Wohneigentum zu erwerben. Unter den 25- bis 34-Jährigen hegt sogar jeder Dritte (35 Prozent) derartige Kaufabsichten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage von YouGov im Auftrag der Postbank Immobilien hervor.
Um dieses Ziel zu unterstützen, bietet der Staat finanzielle Anreize für Geldanlagen, die für den Erwerb, die Sanierung oder Renovierung von Immobilien genutzt werden können. Diese Anreize werden durch die Wohnungsbauprämie gewährt.
Die staatliche Förderung betrifft jährliche Sparbeiträge von 700 Euro, bzw. 1.400 Euro für Ehepaare, mit einem Zuschuss von zehn Prozent. Diese Beiträge müssen in einen Sparvertrag fließen, der eine "wohnwirtschaftliche Verwendung" der Anlage vorsieht. Üblicherweise handelt es sich dabei um einen Bausparvertrag.
Die Förderberechtigung richtet sich an Sparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro, während für Verheiratete eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro gilt.
Damit die im Verlauf des Vertrags festgelegte Prämie dem Bausparguthaben gutgeschrieben werden kann, muss der Sparvertrag bei der Zuteilung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. Wer aktuell bauen will, sollte seine finanzielle Kalkulation aber genau prüfen. Die Bauzinsen sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, zudem haben sich Material, Handwerkerleistungen etc. deutlich verteuert. Hier sollte im Zweifel ein unabhängiger Fachmann hinzugezogen werden, ob die geplante Finanzierung noch funktioniert.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: