Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Wohngeldanspruch auch für Pflegebedürftige im Heim
am
Pflegebedürftige, die zuhause oder im Pflegeheim gepflegt werden, können Wohngeld beantragen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband aufmerksam.
Seit Jahresbeginn haben mehr Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Das gilt auch für Pflegebedürftige in Heimen. Es gelten allerdings einige Besonderheiten. So wird die Höhe des Wohngeld-Anspruchs nicht nach der individuellen Miethöhe berechnet. Stattdessen richtet sich die Anspruchshöhe nach dem örtlichen Mietniveau, wo sich das Heim befindet. Berücksichtigt wird der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe. Pflegebedürftige, die im Heim leben, müssen also keine Angaben zur Miethöhe machen.
Damit pflegebedürftige Heimbewohner einen Wohngeld-Antrag stellen können, sind folgende Unterlagen notwendig:
Wohngeldantrag für Heimbewohner (Formular)
Angaben der Heimleitung im Wohngeldantrag
Heimvertrag (Auszug)
Rentenbescheide, aktuell und vollständig (alle Seiten des Rentenbescheides)
Nachweis über Vermögen (ggf. Immobilien, sonstige Rechte etc.)
Bescheinigung über Kapitalvermögen (z. B. über Zinsen aus Sparguthaben)
aktuelle Kontoauszüge
Nachweise über Miet- und Pachteinnahmen
Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid
Betreuerausweis/Vollmacht
Nachweise über sonstige Einnahmen
Achtung: Wohngeld ist eine Transferleistung und wird nur gewährt, wenn keine weitere solche Leistung bezogen wird (beispielsweise Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege). Diese Leistungen berücksichtigen bereits Kosten für die Unterkunft.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: