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Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet
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Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am Freitag, den 02.12. vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Riester-Darlehen
Riester-Bausparvertrag
Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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