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Wildunfälle belasten Kfz-Versicherung: Schäden erstmals über eine Milliarde Euro
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2024 verursachten Wildunfälle in Deutschland Schadenkosten von über 1,1 Milliarden Euro in der Kasko-Versicherung – ein neuer Höchststand. Was bedeutet das für Autofahrer?
Im Jahr 2024 regulierten die deutschen Kfz-Versicherer Schäden aus Wildunfällen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro. Dabei wurden über 276.000 Fälle gemeldet. Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die steigenden Belastungen in der Schadenwirtschaft.
Für einzelne Unfälle heißt das: Die durchschnittliche Schadenhöhe stieg deutlich – von rund 3.850 Euro im Vorjahr auf etwa 4.100 Euro. Hauptgründe sind deutlich erhöhte Reparaturkosten, teurere Ersatzteile und steigende Stundensätze in Werkstätten. Zudem verschärfen die Risiken saisonal: In Herbst- und Dämmerungszeiten steigt die Gefahr für Wildwechsel auf Straßen deutlich an.
Für Fahrzeughalter heißt das: Teilkaskoverträge ohne Wildschadenschutz decken Schäden an Haarwild – doch sie setzen meist den Nachweis einer Wildschadensbescheinigung voraus. Auch Folgeschäden durch Ausweichmanöver sind oft ausgeschlossen. Die praktische Bedeutung: Es lohnt sich, den eigenen Versicherungsschutz genau zu prüfen – und im Gespräch mit Ihrem Berater zu klären, wie Sie finanziell besser abgesichert sind, wenn ein Wildunfall eintritt.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: