Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Welche Rechtsrisiken Unternehmen drohen
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Aufgrund welcher Risiken drohen Unternehmen Rechtsstreitigkeiten? Das zeigt eine Auswertung von etwa 92.000 Leistungsfällen, die ein großer Rechtsschutzversicherer vorgenommen hat.
Rechtsrisiken drohen auch Selbstständigen und Unternehmern. Eine Auswertung von über 92.000 Leistungsfällen zeigt, in welchen Rechtsgebieten es besonders häufig zu Konflikten kommt:
Das größte Risiko für Unternehmen liegt der Auswertung zufolge in Konflikten um Verträge. Vereinbarungen werden nicht eingehalten oder unberechtigte Forderungen erhoben. Das kann Wareneinkauf sowie -verkauf betreffen, Finanzierungs- und Leasingverträge oder auch Vereinbarungen mit Dienstleistern. Roland Rechtsschutz regulierte 23.500 solcher Konflikte und damit etwa 2.500 mehr als im Vorjahr.
Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder gar Straftaten, z. B. Nötigung durch Drängeln, kommen immer wieder vor – und haben oft ein rechtliches Nachspiel. Mit 22.000 Fällen belegt der Straßenverkehr den zweiten Platz unter den häufigsten Rechtsstreitigkeiten für Unternehmen. Dies sind gut 1.000 Fälle weniger als im Jahr zuvor, was mit den Corona-Lockdowns und dem gesunkenen Verkehrsaufkommen zusammenhängen könnte.
Etwa 16.900 Fälle sind auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zurückzuführen. Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen oder Wettbewerbsverbote können zu Unstimmigkeiten führen. Konflikte in diesem Bereich bilden das drittgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen.
Mängel festgestellt, Ware beschädigt – Konflikte um Schadenersatz sind das viertgrößte Rechtsrisiko für Unternehmen. Der Versicherer unterstützte seine Gewerbekunden bei 9.500 Schadenersatzforderungen.
Mieterhöhung oder der Vorwurf einer Lärmbelästigung? Rechtskonflikte rund um die Immobilie vervollständigen die Liste der fünf größten Rechtsrisiken für Unternehmen. 8.800 Fälle wurden in diesem Bereich reguliert.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: