Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Wann bin ich „unterversichert“?
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Passender Versicherungsschutz ist immens wichtig. Das zeigten nicht zuletzt die Unwetter-Katastrophen in weiten Teilen Deutschlands. Ein Wort, das in diesem Zusammenhang mitunter zu hören war, lautet: Unterversicherung.
Der Begriff „Unterversicherung“ lässt sich gut am Beispiel der Hausratversicherung erklären. Eine solche Unterversicherung liegt nämlich vor, wenn der Wert des Hausrates die Versicherungssumme übersteigt. Im Schadenfall kann das zu einer Leistungskürzung führen. Beträgt der Neuwert des Hausrates beispielsweise 70.000 Euro, die Versicherungssumme aber nur 35.000 Euro, ersetzt der Versicherer im Schadenfall nur die Hälfte des Schadens.
In etlichen Vertragswerken ist deshalb ein „Unterversicherungsverzicht“ möglich: oft daran gekoppelt, dass der Quadratmeter Wohnfläche mit einem bestimmten Wert (meist 650 Euro) versichert wird. Liegt der Wert des Hausrates aber höher oder gar niedriger, zahlt man zu hohe Beiträge oder erhält im schlimmsten Fall eine zu geringe Entschädigung.
Mitunter finden sich am Markt aber auch sogenannte „Pauschalsummenmodelle“. Dabei versichert der Anbieter den Hausrat automatisch bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von beispielsweise 500.000 Euro. Zur Beitragsberechnung und zum Verzicht auf Unterversicherung reicht es aus, wenn die Wohnfläche richtig angegeben ist. Weitere Anschaffungen sind dann automatisch bis zur Versicherungssumme mitversichert.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: