Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden wichtiger
am
Über 70.000 Leistungsfälle aus 2022 wertete ein großer Rechtsschutzversicherer aus, um aufzuzeigen, in welchen Rechtsgebieten Selbstständige und Gewerbekunden besonders häufig juristischen Beistand gebrauchen können. Daraus lässt sich ablesen: Vertragsrechtsschutz wird für Gewerbekunden immer wichtiger.
Der Analyse zufolge wurden mehr als 8.000 Fälle (somit an 5. Stelle) bearbeitet, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen. Damit sind beispielsweise falsche Nebenkostenabrechnungen oder Lärmbelästigung gemeint.
Schadenersatzforderungen folgen auf dem 4. Rang. In 9.200 Fällen ging es um Gewerbekunden, die Schadenersatzansprüche durchsetzen wollten oder diesen ausgesetzt waren. Kommt es beispielsweise zu Unfällen auf dem Firmengelände, können Schadenersatzansprüche bestehen.
Ob Kündigung, Wettbewerbsverbot oder Abmahnung: Das Arbeitsrecht kennt viele Anwendungsgebiete. Streit am (oder um den) Arbeitsplatz sind auch 2022 keine Seltenheit gewesen: 13.700 Fälle ließen sich diesem Rechtsgebiet zuordnen.
Der Straßenverkehr ist nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für Selbstständige und Unternehmen. Über 18.400 Fälle bearbeitete der Rechtsschutzversicherer 2022 für Gewerbekunden.
Noch mehr zu tun gab es nur im Bereich Vertragsrechtsschutz. Dort wurden 21.395 Fälle bearbeitet, so der Versicherer. Das Spektrum umfasst sowohl unberechtigte Forderungen aus Verträgen als auch Situationen, in denen die Vereinbarung nicht eingehalten wurde. Im Vorjahr wurden in diesem Bereich knapp 20.000 Fälle bearbeitet – ein deutlicher Zuwachs also.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: