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Versicherungsschutz im Urlaub: Diese Policen sind wirklich wichtig
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Sonne, Strand, Abenteuer – doch was, wenn im Urlaub plötzlich etwas schiefläuft? Krankheit, Unfall oder verlorenes Gepäck können nicht nur ärgerlich, sondern auch richtig teuer werden. Der Bund der Versicherten e.?V. (BdV) erklärt, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind – und welche man sich sparen kann.
Unverzichtbar: Auslandsreisekrankenversicherung
Wer ins Ausland reist, sollte unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) abschließen. Denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für Behandlungen im Ausland nur eingeschränkt – und den teuren Rücktransport nach Deutschland meist gar nicht. Wichtig ist, dass die Police auch dann zahlt, wenn der Rücktransport nicht nur „medizinisch notwendig“, sondern bereits „medizinisch sinnvoll“ ist. Auch eine Verschlechterung bereits bestehender Erkrankungen sollte abgedeckt sein.
Ein Tipp des BdV: Reisekrankenversicherungen, die automatisch über Kreditkarten oder Buchungsportale angeboten werden, bieten oft nur eingeschränkten Schutz – zum Beispiel bei Altersgrenzen, geringen Versicherungssummen oder Einschränkungen bei der Bezahlung. Eine eigenständige Police bietet hier mehr Sicherheit.
Weniger sinnvoll: Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung
Versicherungen für Gepäck oder Reiserücktritt klingen oft verlockend – lohnen sich aber in vielen Fällen nicht. Laut BdV ist bei diesen Policen oft nicht klar, wann sie wirklich zahlen. Außerdem decken sie in der Regel keine Risiken ab, die den eigenen Lebensstandard gefährden. Auch sogenannte Versicherungspakete mit mehreren Reiseversicherungen bieten laut Experten oft keinen verlässlichen Schutz – und sind unnötig teuer.
Grundschutz bleibt wichtig – auch auf Reisen
Neben dem richtigen Urlaubsschutz sollte auch an den generellen Versicherungsschutz gedacht werden: Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsschutz oder eine vernünftige Krankenversicherung sollten ohnehin bestehen – idealerweise mit weltweiter Gültigkeit.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: