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Versicherungsombudsmann: Welche Sparten für Beschwerden sorgen
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Die Schlichtungs- und Beschwerdestelle der Versicherungswirtschaft verzeichnete einen leichten Anstieg der Beschwerden. Welche Sparten die Beschwerden in die Höhe trieben.
Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie mutmaßlich einen Schaden nicht bezahlen will oder die Bearbeitung hinauszögert, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche verspricht, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Ist das Versicherungsunternehmen zudem Mitglied des Vereins Versicherungsombudsmann e. V., muss es den Schiedsspruch akzeptieren, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Nun hat der Versicherungsombudsmanns den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Unter anderem wird aus dem Bericht ersichtlich, in welchen Sparten (ausgenommen Kranken- und Pflegeversicherung) es die meisten Beschwerden gab.
Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden um 1.184 auf 3.963 Beschwerden nach oben gesprungen. Die Rechtsschutzversicherung landet mit 3.566 (3.463) Beschwerden auf Rang zwei. Auf dem dritten Platz liegen die Beschwerden zur Wohngebäudeversicherung. Hier waren es noch 2.285 Eingaben.
Insgesamt zeigt sich eine verschlechterte Entwicklung für die Branche. Denn im vergangenen Jahr wurden 18.344 Beschwerden eingereicht. Das ist ein Plus von 211 Beschwerden. Die große Mehrheit der Eingaben richtete sich direkt an die Versicherer. Hier sank die Anzahl von 17.413 auf 17.300 Rügen.
Über Vermittler beschwerten sich vergleichsweise wenig Kunden. Insgesamt wurden 558 zulässige Beschwerden verzeichnet.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: