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Verloren geglaubte Lebensversicherung: Versicherer zahlt nach 35 Jahren doch noch aus
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Ein Beschwerdefall zeigt, wie wichtig sorgfältige Dokumentation und Geduld bei alten Lebensversicherungspolicen sein können: Nach dem Tod seiner Mutter forderte ein Mann eine Versicherungsleistung in Höhe von 1.023?Euro – und erhielt sie erst nach Einschaltung der Ombudsfrau.
Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 1970 zurück. Damals schloss der Vater eine Lebensversicherung mit einer Familienzusatzkomponente für seine Ehefrau ab. Nach dessen Tod 1987 zahlte der Versicherer die Hauptleistung an die Mutter aus – und bestätigte, dass für sie eine beitragsfreie Versicherung mit 2.000 DM (heute 1.023 Euro) weiterbestehe.
Doch 2015 wollte der Versicherer von dieser Fortsetzung nichts mehr wissen: Eine Bezugsrechtsänderung wurde zunächst abgelehnt, später jedoch doch anerkannt – inklusive einer schriftlichen Bestätigung des Bezugsrechts für den Sohn. Nach dem Tod der Mutter wurde dennoch nicht gezahlt. Erst das Schlichtungsverfahren brachte Bewegung in den Fall: Der Versicherer erkannte seine frühere Kommunikation als fehlerhaft an und leistete die Zahlung in voller Höhe – ganz ohne juristisches Urteil der Ombudsfrau.
Der Fall zeigt: Alte Policen können auch Jahrzehnte später noch Ansprüche begründen – und Versicherer sind gut beraten, ihre eigene Korrespondenz ernst zu nehmen.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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