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Systemische Cyberrisiken: Malware, Cloud-Ausfälle und unterschätzte Kumulgefahren
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Cyberangriffe bleiben eines der größten Unternehmensrisiken – besonders, wenn viele Organisationen gleichzeitig betroffen sind.
Eine neue Umfrage unter 93 Cybersicherheitsexperten zeigt: Ein schwerwiegendes Malware-Ereignis könnte ein Viertel aller Systeme weltweit beeinträchtigen. Zwar seien vollständige Ausfälle in mehr als der Hälfte der Systeme unwahrscheinlich, doch ein erneutes Ereignis wie „WannaCry“ oder „NotPetya“ wäre keine Überraschung.
Besonders kritisch ist laut Studie die Rolle unzureichender Schutzmaßnahmen. Wer kein effizientes Patch-Management betreibt, Netzwerke nicht segmentiert und keine belastbaren Back-ups einsetzt, erhöht das Risiko massiver Schäden – sowohl bei Malware als auch bei Cloud-Ausfällen.
Auch Letztere wurden als reale Bedrohung bewertet. Bei einem Ausfall des wichtigsten Cloud-Anbieters rechnen Unternehmen im Schnitt mit Schäden in Höhe von 1 Prozent des Jahresumsatzes. Die Studie macht deutlich: Die Ausfallzeit und der Grad der Abhängigkeit entscheiden über die finanziellen Folgen. Als effektivster Schutz gilt eine sogenannte „überregionale Architektur“ innerhalb eines Anbieters. Der Wechsel zu einem anderen Cloud-Provider im Krisenfall ist hingegen meist nicht praktikabel.
Die Studienergebnisse zeigen, wie wichtig eine realistische Modellierung systemischer Cyberrisiken ist – insbesondere für die Versicherungswirtschaft. Sie verdeutlichen zudem, dass neue Technologien wie das Internet of Things und KI nicht nur Chancen bieten, sondern auch zusätzliche Risiken mit sich bringen.
Hinweis: Die Umfrage wurde gemeinsam von CyberCube und Munich Re durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse wurden jetzt veröffentlicht. Eine nächste Erhebung ist für 2026 geplant.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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