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Schutz für Kinder: Was bei einem Zeckenstich versichert ist – und was nicht
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FSME und Borreliose können bei Kindern schwere Schäden verursachen. Warum eine moderne Unfall- und Pflegezusatzversicherung wichtig ist.
Kinder sind draußen aktiv – ob im Garten, auf dem Spielplatz oder im Wald. Doch gerade in zeckenreichen Jahren steigt das Risiko, dass ein Zeckenstich gesundheitliche Folgen hat. Infektionen wie Borreliose oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) können schwerwiegende Beeinträchtigungen nach sich ziehen – etwa dauerhafte Schäden an Nerven, Gehirn oder Gelenken.
Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Freizeitunfällen nicht. Für Eltern ist es daher wichtig, frühzeitig über privaten Unfallschutz nachzudenken. Moderne Kinderunfallversicherungen decken in vielen Fällen auch die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstichs ab – sofern dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich geregelt ist. Bei älteren Verträgen fehlt dieser Einschluss häufig noch.
Eltern sollten bestehende Policen daher regelmäßig überprüfen. Wer auf umfassende Sicherheit setzen möchte, kann die Unfallversicherung mit einer Pflegezusatzversicherung kombinieren. Diese greift auch bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer Erkrankungen – und nicht nur nach einem Unfall. Ein solcher Schutz kann für die Familie im Ernstfall eine große finanzielle Entlastung bedeuten.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: