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Diebstahl auf dem Weihnachtsmarkt

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Aktuell ist es wieder so weit: Weihnachtsmärkte öffnen ihre Pforten, um Gäste aus nah und fern mit beschaulicher Kulisse zu empfangen. Angelockt aber werden nicht nur Menschen in Vorfreude auf eine besinnliche Weihnachtszeit. Leider ziehen Weihnachtsmärkte Jahr für Jahr auch Taschendiebe an, die sich das vorweihnachtliche Gedränge ganz gezielt für ihre Diebestouren zunutze machen wollen.  

Weihnachtsmarkt lockt Diebe an - das bestätigt auch die Polizei. Da lohnt es, einige wichtige Tipps der Behörden zu beachten, soll doch die Vorweihnachtszeit eine Zeit der Vorfreude bleiben.  

Diebstahlschutz beginnt zu Hause  

Zunächst gilt: Schutz vor Taschendieben beginnt zuhause. So sollte nur soviel Bargeld auf den Weihnachtsmarkt mitgenommen werden, wie auch tatsächlich benötigt wird. Unnötiger Schmuck oder beim Besuch unnötige Wertgegenstände hingegen bleiben besser daheim.  

Das mitgenommene Geld oder Zahlungskarten und Papiere verwahrt man zudem besser in einer verschließbaren Innentasche der Kleidung, und zwar möglichst dicht am Körper. Für Hand- und Umhängetaschen gibt es ebenfalls einen Tipp: Sie machen es den Dieben schwerer, wenn sie mit Verschlussseite zum Körper getragen werden. Auch sollte man seine Taschen nicht aus den Augen lassen – und zwar auch dann nicht, wenn man abgelenkt oder angesprochen wird.  

Taschendiebe agieren oft in Banden  

Wichtig zu wissen ist, dass Taschendiebe oftmals in Banden unterwegs sind und mit erprobten Strategien vorgehen. Misstrauen ist aus diesem Grund immer angebracht, wenn man angerempelt oder „in die Zange genommen“ wird. Laut Polizei ist beispielsweise ein Drängel-Trick bei Tätern beliebt: Ein Dieb rückt unangenehm dicht an ein Opfer heran, damit das Opfer sich ärgerlich abwendet – und just in diesem Moment eine Umhängetasche oder die Geldbörse im Mantel „griffbereit“ zum Diebstahl anbietet. Doch nicht nur Drängeln oder berüchtigtes „Antanzen“ gehören ins Repertoire der Täter. Misstrauen ist ebenfalls geboten, wenn Unbekannte um Auskunft bitten oder ein Gespräch suchen.  

So entpuppte sich in der Vergangenheit auch der Landkarten-Trick als Erfolgsstrategie von Dieben: Ein Täter fragt mit Karte nach dem Weg. In der Zwischenzeit bestiehlt ein anderer Täter das abgelenkte Opfer. Eine ebenfalls oft erfolgreiche Masche der Diebe ist, Kleidung des potenziellen Opfers angeblich „versehentlich“ mit Ketchup, Senf oder mit einer Flüssigkeit zu beschmutzen. Auch hier sollen Schreck und folgender Reinigungsversuch das Opfer ablenken, während die Täter Wertsachen entwenden.  

Manchmal, so die Polizei, verraten sich Taschendiebe durch den typisch suchenden Blick: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute (z.B. der Hand- oder Umhängetasche). Demnach sind Diebe meist nicht leicht zu erkennen. Denn es können Frauen und Männer jeder Herkunft und jedes Alters sein. Leider werden sogar immer mehr Minderjährige und Kinder fürs Stehlen geschult: Mehr als 15 Prozent der Taschendiebe waren laut polizeilicher Kriminalstatistik in 2018 unter 18 Jahre alt. Diebe sind zudem oft geschult darin, möglichst wenig aufzufallen.  

Entwendete Karten sofort sperren lassen  

Wird man dennoch Opfer eines Diebstahls, ist es wichtig, einige Nummern zu kennen. Hierzu gehört der Polizei-Notruf 110. Ebenso gehört der Notruf zum Sperren einer Zahlungs- oder Geldkarte dazu, wenn diese abhandengekommen ist (Sperr-Notruf 116 116). Entwendete Karten sollte man sofort sperren lassen.  

Damit die Debitkarte (z. B. girocard, fru?here ec-Karte) jedoch auch fu?r das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann – hier wird nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt –, muss der Verlust so schnell wie möglich der Polizei gemeldet werden. Dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung veranlasst werden, damit die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt wird. Beratung im Diebesfall bietet unter anderem die kostenlose Hotline der Bundespolizei unter der Telefonnummer: 0800 6 888 000.  

In der Regel kein Versicherungsschutz  

Die schlechte Nachricht zum Schluss: In der Regel kann man sich nicht mit einer Versicherung gegen einen Taschendiebstahl absichern. Die Hausratversicherung kommt hierfür nicht auf, weil das Diebesgut nicht aus der Wohnung gestohlen wurde – es sei denn, es handelt sich um einen Raub unter Androhung von Gewalt. Viele Anbieter erstatten immerhin das Diebesgut bis zu einer bestimmten Summe, wenn es aus dem verschlossenen Auto entwendet wurde. Ansonsten aber schützt vor ungewollten Schaden vor allem Achtsamkeit auf dem Weihnachtsmarkt.