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Risikobasierte Beiträge? Mehrheit der Hundehalter ist dafür
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Eine Beitragsberechnung nach Hunderasse wird von der Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter in Deutschland befürwortet.
Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage unter mehr als 2.000 Hundehalterinnen und -haltern. Demnach stimmen 52 Prozent der Aussage zu, dass sich die Beitragshöhe einer Tierhalter-Haftpflicht an der Rasse des Hundes orientieren sollte. Lediglich 34 Prozent äußern sich kritisch oder ablehnend.
Auch weitere Ergebnisse der Befragung geben Einblick in das Verhalten von Hundebesitzerinnen und -besitzern: So war fast jede beziehungsweise jeder Dritte in den vergangenen zwei Jahren mit dem eigenen Hund im europäischen Ausland unterwegs – Tendenz steigend. Und fast ebenso viele haben erlebt, dass der Hund einmal entlaufen ist.
Neben einer an die Rasse angepassten Beitragsgestaltung rücken damit auch Themen wie Reiseschutz, Mietsachschäden oder Such- und Bergungskosten stärker in den Fokus – ebenso wie die emotionale Belastung beim Verlust eines langjährigen tierischen Begleiters.
Über die Studie:
Die Ergebnisse stammen aus einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen unter über 2.000 Hundehalterinnen und Hundehaltern in Deutschland.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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