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Pflege neu denken: Warum jetzt eine Reform gefragt ist
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Die Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ab dem 1. Juli 2025 will eine neue Bund-Länder-Kommission Vorschläge erarbeiten, wie das System zukunftsfest gemacht werden kann. Dabei steht ein Begriff im Mittelpunkt: Generationengerechtigkeit.
Was bedeutet das eigentlich? Generationengerechtigkeit heißt, dass heutige Entscheidungen die Interessen kommender Generationen mitberücksichtigen – finanziell und gesellschaftlich. In der Pflegeversicherung ist das aktuell nicht der Fall: Immer weniger Erwerbstätige müssen die Versorgung einer wachsenden Zahl Pflegebedürftiger finanzieren. Das belastet vor allem die junge Generation zunehmend.
Eine aktuelle Studie zeigt, wie groß diese Last im Vergleich zu früheren Generationen bereits ist. Und auch in der Bevölkerung wächst das Bewusstsein: Laut einer repräsentativen Umfrage halten fast 80 Prozent der Menschen eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Alt und Jung für besonders wichtig.
Genau das fordert auch ein breites gesellschaftliches Bündnis von der neuen Reformkommission. In einer Stellungnahme macht es klar: Kurzfristige Lösungen wie höhere Beiträge oder eine Schuldenfinanzierung greifen zu kurz – sie verschieben das Problem nur in die Zukunft. Stattdessen braucht es langfristige und tragfähige Lösungen.
Was können solche Lösungen leisten? Ziel ist es, die Pflege bezahlbar zu halten, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Vorschläge reichen von einer breiteren Finanzierungsbasis bis hin zu strukturellen Änderungen im Beitragssystem.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
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Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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