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Online-Abschluss von Versicherungen: 8 von 10 Deutschen haben es schon getan
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Nutzen Deutsche die Möglichkeit, Versicherungsschutz online abzuschließen? Die Antwort fällt eindeutig aus, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt.
„Für Versicherungen ist der Online-Vertrieb von zentraler Bedeutung. Der digitale Versicherungsabschluss bietet auch die Chance, die Kundinnen und Kunden zum richtigen Zeitpunkt dort zu erreichen, wo sie eine Police brauchen – etwa bei der Reisebuchung im Internet oder beim Einkauf im Online-Shop“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder auf der Digital Finance Conference des Digitalverbands.
Tatsächlich haben bereits 8 von 10 Deutschen (79 Prozent) eine Versicherung online abgeschlossen. Besonders die 16- bis 29-Jährigen und die 30- bis 49-Jährigen nutzen diesen Weg mit jeweils 94 Prozent am häufigsten. Aber auch bei den 50- bis 64-Jährigen sind es immer noch 89 Prozent und sogar jeder zweite in der Generation ab 65 (50 Prozent) hat schon einmal eine Online-Versicherung abgeschlossen.
Am häufigsten wird der Online-Abschluss bei Versicherungen wie Teilkasko für das Auto, Haftpflichtversicherung für die Familie oder Auslandskrankenversicherung kurz vor dem Urlaub genutzt.
Dies geht aus einer Umfrage von 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren hervor, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt wurde.
Allerdings stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erst kürzlich fest, dass „bei online abgeschlossenen Verträgen [...] die gesetzlichen Anforderungen nicht immer eingehalten“ werden. Beispielsweise dann, wenn ein Beratungsverzicht gefordert wird. Auch bei vermeintlich 'einfachen' Versicherungsprodukten sollte eine grundlegende Beratung erfolgen. Und die kann auch online stattfinden.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
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