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Marderschäden: Hohe Kosten durch kleine Beißer – so schützen Sie Ihr Auto
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Marderschäden verursachen in Deutschland jährlich Kosten in Millionenhöhe. Mit den richtigen Maßnahmen und einem passenden Versicherungsschutz lassen sich diese Belastungen jedoch deutlich reduzieren.
Schadensausmaß und Kosten durch Marderbisse
Marderschäden gehören zu den häufigsten tierbedingten Schäden an Fahrzeugen. Allein die deutschen Versicherer verzeichnen pro Jahr über 200.000 gemeldete Fälle. Die Reparaturkosten für durchgebissene Zündkabel, undichte Kühlschläuche oder beschädigte Gummimanschetten summieren sich auf mehr als 90 Millionen Euro jährlich.
Besonders problematisch sind die Folgeschäden, die durch beschädigte Bauteile entstehen können. Ein durch Marderbisse lahmgelegter Katalysator oder überhitzte Motoren können Reparaturkosten in vierstelliger Höhe nach sich ziehen.
Schutzmaßnahmen zur Schadensvermeidung
Um den finanziellen Aufwand durch Marderschäden zu vermeiden, sollten Autobesitzer präventive Maßnahmen ergreifen:
Regelmäßige Reinigung des Motorraums: Nach einem Marderbesuch sollte der Motorraum professionell gereinigt werden, um Markierungen zu entfernen.
Physische Barrieren: Drahtgitter unter dem Motor oder Ummantelungen aus Hartplastik schützen Kabel und Schläuche vor den Zähnen der Tiere.
Abwehrsysteme: Geräte mit Ultraschall oder Stromstößen können Marder effektiv fernhalten.
Versicherungsschutz: Worauf kommt es an?
Nicht alle Versicherungen decken die Kosten eines Marderschadens in gleichem Umfang ab.
Teil- oder Vollkaskoversicherung: Diese Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Marderschäden, wobei der Umfang des Schutzes je nach Tarif variiert.
Direkte Schäden: Einige Tarife decken lediglich die beschädigten Teile wie Zündkabel oder Kühlschläuche ab.
Folgeschäden: Hochwertige Tarife umfassen auch teure Folgeschäden, z. B. Schäden am Katalysator oder den Achsgelenken.
Für Fahrzeughalter ohne umfassenden Kaskoschutz können solche Reparaturen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
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Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
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