Der Verkauf eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Doch was bedeutet „unverzüglich“? Ein Fall des Versicherungsombudsmanns klärt dies.
Im April 2021 verkaufte ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug und meldete dies zehn Tage später dem Versicherer. Nach einem Unfall lehnte der Versicherer eine Vertragsentlastung ab, da die Meldung verspätet erfolgt sei. Der Versicherte – mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden – wandte sich an den Versicherungsombudsmann, die Streitschlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsfragen. Der Ombudsmann entschied jedoch zugunsten des Versicherungsnehmers und erklärte, dass zehn Tage als unverzüglich gelten können. Der Versicherer entlastete daraufhin den Vertrag.
Bedeutung der Entscheidung
Eine „schadenfallbedingte Vertragsbelastung“ tritt auf, wenn nach einem Schadenfall der Vertrag des Versicherungsnehmers belastet wird, etwa durch eine Hochstufung. Diese Entscheidung zeigt, dass eine unverzügliche Meldung innerhalb von zehn Tagen ausreichend sein kann, um den Vertrag zu entlasten und die Belastung auf den neuen Eigentümer zu übertragen.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
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