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Gesetzliche Unfallversicherung: Wie Arbeitsunfälle gemeldet werden müssen
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Ab dem 1. Januar 2028 werden die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausschließlich digital möglich sein. Diese Änderung ergibt sich aus der kürzlich verkündeten Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt. Bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post eingereicht werden.
Zusätzlich zur Digitalisierung der Meldungen wurden durch die Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt, darunter:
Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge "Divers" und "keine Angabe"
Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts auftrat
Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt
Angabe, ob ein Gewaltereignis stattgefunden hat
Die Musterformulare der vorherigen UVAV, die während der Übergangsfrist gelten, werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Sie werden lediglich die ersten beiden der oben genannten Inhalte neu aufnehmen. Diese Musterformulare werden ab dem 01. Oktober 2023 ergänzt und bis zum 31. Dezember 2027 auf der Website bereitgestellt.
Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits jetzt alle erforderlichen digitalen Formulare für Unternehmen im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Derzeit wird auch an einem digitalen Übertragungsweg für die ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit gearbeitet.
Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 01.10.2023 mit den o. g. zwei Inhalten aktiviert. Ab dem 01.01.2024 werden dann die Formulare den vollständigen Datensatz der neuen UVAV enthalten.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: