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Frist Baukindergeld
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Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erst nach dem Einzug in die selbstgenutzte Wohnimmobilie beantragt. Doch am 31. März endet die Frist für Kaufvertrag oder Baugenehmigung.
Mit dem Baukindergeld soll Familien mit Kindern zur Bildung von Wohneigentum verholfen werden. Fördervoraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt lebt und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind wird die Einkommensgrenze um 15.000 Euro nach oben verschoben. Das heißt: Eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt dürfte über bis zu 105.000 Euro Haushaltseinkommen verfügen, um förderberechtigt zu sein. Für jedes Kind wird ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr gewährt. Die Auszahlung erfolgt über 10 Jahre.
Der Antrag auf Baukindergeld wird im Gegensatz zu anderen KfW-Förderprogrammen erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt. Voraussetzung ist, dass der notariell unterschriebene Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 unterschrieben worden ist.
Die einmal im Jahr stattfindende Auszahlung des Baukindergeldes kann zum Beispiel als Sondertilgung für den Hausbaukredit oder für anstehende Kaufnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer usw.) eingesetzt werden.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: