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Fensterwurf mit Folgen: Wer zahlt bei mutwilliger Sachbeschädigung?
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Wenn Fremdeigentum durch einen Fensterwurf beschädigt wird, stellt sich schnell die Frage nach dem Schadenersatz – doch was, wenn der Täter zahlungsunfähig ist?
Am 01. August 2025 kam es in Torgau zu einem ungewöhnlichen Schadensfall: Ein 42-jähriger Mann warf in einem mutmaßlich psychischen Ausnahmezustand Gegenstände aus dem Fenster seiner Wohnung – und traf dabei mehrere geparkte Fahrzeuge. Der Sachschaden wird auf rund 60.000 Euro geschätzt. Laut Polizei steht der Mann unter Verdacht, unter Drogeneinfluss gehandelt zu haben.
Was auf den ersten Blick kurios wirkt, kann für die Geschädigten weitreichende finanzielle Folgen haben. Denn nicht in jedem Fall kommt eine Versicherung für den Schaden auf. Wenn der Verursacher weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, droht ein vollständiger Forderungsausfall.
Eine Kaskoversicherung kann zwar Schäden am eigenen Auto abdecken – oft aber nur bei Nachweis mutwilliger Fremdeinwirkung und mit Selbstbeteiligung. Wer auf seinen Kosten nicht sitzen bleiben will, sollte klären, ob der eigene Versicherungsschutz solche Fälle abdeckt. Einige private Haftpflichtversicherungen bieten auch Schutz bei Forderungsausfall – also dann, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder will.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
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