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Elementarschäden: Warum immer mehr Hausbesitzer eine Pflichtversicherung wollen
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Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsch – extreme Wetterlagen bedrohen zunehmend Wohnhäuser in Deutschland. Die Sorge vor Schäden wächst spürbar. Kein Wunder: Laut einer neuen Umfrage sehen viele Eigentümer ihr Zuhause durch Naturgefahren gefährdet – und wünschen sich verlässliche Absicherung.
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung (56?%) hält Starkregen und Überflutung für reale Risiken. Unter Hausbesitzern sind es sogar 59?%. Obwohl bislang nur ein kleiner Teil (7?%) selbst betroffen war, rechnet fast jeder Vierte in den kommenden zehn Jahren mit einem Schaden. Viele kennen inzwischen jemanden, der durch ein Unwetter betroffen war – die Wahrnehmung hat sich verändert.
Pflichtversicherung? Zustimmung wächst
Die Idee einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung gewinnt an Rückhalt: 44?% der Hausbesitzer sprechen sich in der Umfrage dafür aus. Doch auch andere Maßnahmen sind gefragt. So wünschen sich 61?% der Eigentümer mehr Investitionen in den Hochwasserschutz – etwa durch Rückhaltebecken oder bessere Frühwarnsysteme.
Mehr Klarheit beim Baurecht gefordert
Kritik gibt es auch daran, dass vielerorts weiterhin in gefährdeten Gebieten gebaut wird. 37?% der Befragten fordern deshalb strengere Bauvorschriften. Erste gesetzliche Änderungen gibt es bereits: Seit Juli 2024 gilt ein Klimaanpassungsgesetz, das Bund und Länder zu vorbeugenden Maßnahmen verpflichtet.
Über die Studie: Die Daten stammen aus einer repräsentativen Online-Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführt hat. Befragt wurden vom 5. bis 7. Februar 2025 insgesamt 5.015 Personen in Deutschland. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sowie für Haus- und Wohnungseigentümer. Die statistische Fehlerquote beträgt 2,5?%.
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
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8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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