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BU-Antrag abgelehnt – woran liegt’s?
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Wer berufsunfähig wird, verlässt sich oft auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch nicht jeder Antrag auf Leistung führt automatisch zum Erfolg: Die Ablehnungsquote liegt aktuell bei rund einem Drittel – aus sehr unterschiedlichen Gründen.
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist, dass Versicherte nicht alle geforderten Unterlagen einreichen oder den Kontakt abbrechen. Laut aktueller Zahlen des Analysehauses MORGEN & MORGEN trifft das auf über 38?Prozent aller abgelehnten Fälle zu. Fast genauso häufig wird die Berufsunfähigkeit selbst nicht anerkannt – in gut einem Drittel der Fälle wird das geforderte Maß von 50?Prozent Erwerbsminderung nicht erreicht.
Weitere Ablehnungsgründe sind formaler Natur: In gut acht Prozent der Fälle lagen nachweislich falsche Angaben bei Antragstellung vor (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht), in rund sechseinhalb Prozent wurde der Vertrag wegen Täuschung oder Betrugs angefochten. Sonstige Gründe wie etwa das Fehlen eines versicherten Ereignisses machten etwa elf Prozent aus.
Was viele nicht wissen: In der Regel versuchen Versicherer zunächst eine außergerichtliche Einigung. Rund zwei Drittel der Fälle, in denen es zu einer Klage kommt, enden mit einem Vergleich. Nur etwa zehn Prozent der Prozesse gewinnt der Kunde vollständig – rund 22 Prozent hingegen der Versicherer.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Eine gute Vorbereitung auf den Leistungsantrag ist entscheidend. Wer alle geforderten Unterlagen vollständig einreicht, gut dokumentiert und sich fachlich beraten lässt, hat deutlich bessere Chancen. Wichtig ist auch: Ehrlichkeit bei der Antragstellung – wer frühzeitig alle Vorerkrankungen angibt, läuft später nicht Gefahr, den Versicherungsschutz durch formale Fehler zu verlieren.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: