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BGH erklärt D&O-Vergleiche im VW-Dieselskandal für nichtig
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Vergleich, den Volkswagen mit seinen Manager-Haftpflichtversicherern abgeschlossen hatte, ist rechtswidrig. Besonders gravierend: Aktionäre wurden nicht ausreichend informiert.
Der Bundesgerichtshof hat einen im Rahmen des VW-Dieselskandals geschlossenen Vergleich zwischen dem Konzern und seinen D&O-Versicherern für unwirksam erklärt. Hintergrund ist laut Gericht eine mangelhafte Information der Aktionäre über den Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegen Vorstand und Ex-Vorstände. Die ursprüngliche Vereinbarung sah vor, dass die Versicherer rund 270 Millionen Euro an Volkswagen zahlen, damit mögliche Haftungsansprüche gegenüber bis zu 170 Führungskräften nicht weiterverfolgt werden.
Das Gericht beanstandete, dass in der Tagesordnung der Aktienversammlung lediglich von einem „Deckungsvergleich“ die Rede war, nicht aber davon, dass gleichzeitig auf eigene Ansprüche verzichtet werden sollte. Dieser Transparenzmangel sei so maßgeblich, dass die gesamte Vereinbarung als nichtig anzusehen ist. Damit entfällt der Vertrag insgesamt. Volkswagen muss nun die Aktionäre erneut umfassend informieren und über eine neue Vereinbarung abstimmen lassen.
Auch die Haftungsvergleiche mit früheren Top-Managern wie Martin Winterkorn und Rupert Stadler stehen infrage: Sie waren an die Wirksamkeit des Versicherungsvergleichs gekoppelt. Jetzt muss eine Vorinstanz entscheiden, ob diese Abmachungen ebenfalls unwirksam sind.
Für Unternehmen, Manager und Versicherer gewinnt dieses Urteil besondere Bedeutung. In künftigen D&O-Vergleichen müssen Information, Transparenz und juristische Klarheit von Anfang an sichergestellt werden, damit solche Vereinbarungen rechtskräftig Bestand haben.
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