Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Anlegerpräferenzen 2024: Riester-Rente und Bausparverträge halten ihre Position
am
Wie legen Bundesbürger bevorzugt ihr Geld an? Das lässt der Verband der Privaten Bausparkassen jährlich durch die Marktforschungsgruppe Kantar mittels Umfrage herausfinden. Dafür wurden mehr als 2.000 Personen im Alter über 14 Jahren befragt.
Das Girokonto führt 2024 mit 41 Prozent wieder die Liste an und hat gegenüber 2023 um drei Prozentpunkte zugelegt.
Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 35 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 33 Prozent im Vorjahr.
Auf Platz 3 mit 28 Prozent stehen kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Termingelder. Das ist ein Zuwachs von acht Prozentpunkten im Vergleich zu 2023, als sie Platz 7 einnahmen.
Auf Platz 4 folgen erneut Renten- und Kapitallebensversicherungen mit 27 Prozent nach zuvor 24 Prozent.
Von 22 auf 27 Prozent verbesserten sich die Investmentfonds und erreichten damit ebenfalls Platz 4.
Platz 5 belegen gemeinsam Aktien und Immobilien mit je 23 Prozent. Dabei verzeichneten die Aktien ein Plus von drei Prozentpunkten, während die Immobilien zwei Prozentpunkte verloren. Beim Bausparvertrag zeigt sich mit jetzt 22 Prozent nach zuvor 23 Prozent eine stabile Entwicklung. Wichtiger als der Zins in der Ansparphase ist hier der damit verknüpfte niedrige Darlehenszins. Die Riester-Rente kommt 2024 auf 20 Prozent nach 17 Prozent 2023. Auf dem letzten Platz liegen weiterhin Festverzinsliche Wertpapiere, die jetzt von 12 Prozent der Befragten genannt werden, was einem Plus von vier Prozentpunkten entspricht.
Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen damit acht von zehn Anlageformen ein zum Teil deutliches Plus und nur zwei ein leichtes Minus.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: