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Wildschadenschutz
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Der Herbst geht in Deutschland mit Nebel und früher Dämmerung einher. Das erhöht die Unfallgefahr. Auch Wildwechsel können gefährlich sein. Warum der erweiterte Wildschadenschutz wichtig ist und wie sich Autofahrer nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier verhalten sollten, lesen Sie nachfolgend.
Bei Unfällen mit Wildtieren werden in Deutschland jedes Jahr hunderttausende Tiere getötet. Der Deutsche Jagdverband gibt für 2018/2019 folgende Zahlen an:
Rehwild: 202.810 (Vorjahr: 191.590)
Schwarzwild: 24.470 (Vorjahr: 34.550)
Damwild: 4.330 (Vorjahr: 4.010)
Rotwild: 3.250 (Vorjahr: 2.920)
Hierbei handelt es sich um jene Tiere, die getötet werden. Angefahrene Tiere, die überleben, sind in dieser Statistik nicht enthalten. Auch andere Tierarten wie Hasen, Füchse oder Greifvögel werden in dieser Erhebung nicht berücksichtigt. Das Risiko eines Wildunfalls ist also höher, als die Anzahl der getöteten Tiere vermuten lässt.
Und die Kaskoversicherung? Sichert i.d.R. Kollisionen mit Haarwild ab. Als Haarwild gelten beispielsweise Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche. Doch Zusammenstöße mit anderen Tierarten sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Verbraucherschützer raten Kfz-Haltern deshalb zum „erweiterten Wildschadenschutz“. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließen. Dann sind auch Unfälle mit Federwild, Wölfen oder Waschbären vom Versicherungsschutz erfasst.
Richtiges Verhalten beim Wildunfall
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall, sollte folgendes getan werden:
Unfallstelle sichern und Polizei verständigen
Am Unfallort auf Polizei und Jäger warten
Das angefahrene Wild auf keinen Fall vom Unfallort entfernen; andernfalls droht eine Anzeige wegen Wilderei
Dokumentation des Schadens und Verständigung des Kfz-Versicherers
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: