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Offizielle Armutsgrenze: Hälfte der Renten unter Schwellenwert
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Mehr als jeder zweite Rentner in Deutschland, 10,1 Millionen Menschen, erhält eine gesetzliche Rente unterhalb der relativen Armutsgrenze. Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundessozialministerium auf eine Anfrage der Fraktion Sahra Wagenknecht (BSW) mitgeteilt hat.
Konkret angefragt hatte Wagenknecht, wie viele Menschen weniger als 1.100 Euro im Monat erhalten. Die aktuelle Armutsgrenze, die laut Statistischem Bundesamt derzeit bei 1.250 Euro im Monat liegt, wird damit noch deutlich unterschritten. Auf die Zahlen machte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aufmerksam.
Zu beachten ist hierbei, dass es sich um relative Armut handelt. Diese ist von absoluter Armut abzugrenzen, die etwa durch Notlagen wie Hunger und Obdachlosigkeit gekennzeichnet ist. Eine Person gilt nach der EU-Definition als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung).
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Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
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Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
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